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Unsere limitierten Eröffnungsangebote

Der CUPRA Raval

z.B. Plus 99 kW (135 PS) 37 kWh


Energieverbrauch kombiniert: 13,8 kWh/100km, CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km, CO2-Klasse: A
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Unser Privatleasing-Angebote


mtl. nur €1   180,–
3.000 € Sonderzahlung = Förderprämie2

oder mtl. €1   249,–
Ohne Sonderzahlung

Der CUPRA Formentor

z.B. VZ 1.5 e-HYBRID 200 kW (272 PS) 6-Gang-DSG


Energieverbrauch gewichtet komb.: 13,6 kWh/100 km plus 1,6 l/100km | Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie komb.: 5,6 l/100km | Emissionen gewichtet komb.: 36 g/km | CO₂-Klasse gewichtet komb.: B | CO₂-Klasse bei entladener Batterie: D.

Unser Privatleasing-Angebote


mtl. nur €1   379,–
1.500 € Sonderzahlung = Förderprämie2

oder mtl. €1   415,–
Ohne Sonderzahlung

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Alle Fahrzeuge sind auch mit anderen Ausstattungen, Motorisierungen und Leasinglaufzeiten verfügbar.
Sprechen Sie uns gerne an für Ihr persönliches Wunschangebot.

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1) Laufzeit 48 Monate; Jährliche Fahrleistung 10.000 km; zzgl. Auslieferungs- & Zulassungskosten. PrivatLeasing-Angebote der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasingvertrags nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen, für Privatkunden. Bonität vorausgesetzt. Ein Seat oder Cupra muss mindestens sechs Monate auf den Antragsteller zugelassen sein. Die Adressgleichheit muss vorhanden sein. Fahrzeugabbildungen zeigen Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Irrtümer, Änderungen und Zwischenkauf vorbehalten.

2) Förderberechtigt sind Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 80.000 €, erhöht um jeweils 5.000 € für bis zu zwei Kinder (max. 90.000 €). Gefördert werden nach dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassene Neufahrzeuge der Klasse M1 – sowohl rein batterieelektrische Fahrzeuge als auch Plug‑in‑Hybride (PHEV), wenn sie max. 60 g CO₂/km ausstoßen oder mindestens 80 km elektrische Reichweite erreichen und die Zulassung vor dem 1. Juli 2027 erfolgt. Die Förderung umfasst eine Basisprämie (3.000 € für E‑Fahrzeuge, 1.500 € für PHEV), einen Kinderbonus von bis zu 1.000 € sowie eine einkommensabhängige Zusatzförderung von bis zu 2.000 €. Weitere Details zur Förderhöhe unter BMUKN: Das Förderprogramm für Elektroautos. Anträge können bis zu einem Jahr rückwirkend und online unter forderzentrale.gov.degestellt werden. Die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Förderung endet mit Ausschöpfung der Mittel, spätestens am 31.12.2029. Weitere Details, insbesondere zu Berechnungsgrundlagen, besonderen Zuwendungsvoraussetzungen und Nachweispflichten, finden sich in der Förderrichtlinie.

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